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Songs Of Hope
Open Air Konzert an der Johann-Philipp-Glock-Halle
Schallstadt, Samstag, 25. September 2021, 18 Uhr
Die Wetteraussichten für heute sind hervorragend, das Konzert kann wie geplant um 18 Uhr statt finden.
Die Abendkasse öffnet ab 17:30 Uhr. Dort können ebenfalls noch Karten erworben werden.
ACHTUNG: in einem Presseartikel wurde leider das falsche Datum genannt, unser Konzert findet am Samstag, 25.9. statt!
TICKETS RESERVIEREN
BILDER VOM OPEN-AIR SCHALLSTADT AUS DEM LETZTEN JAHR (4.10.2020)
Aufbauplan:
(Änderungen vorbehalten)
Hygiene- und Schutzregeln für Besucher
Open-Air-Konzert Johann-Philipp-Glock-Halle Schallstadt
Ort: Parkplatz Johann-Philipp-Glock-Halle/Schule, Gehrenweg 2-4, 79227 Schallstadt
Datum: Samstag 25. September 2021, Konzert: 18 Uhr; Dauer ca. 90 Minuten
Da das Konzert im Freien stattfindet und der Mindestabstand eingehalten
werden kann, müssen wir nicht "3G" anwenden. Man kann ohne Zertifikat
oder Test an dem Konzert teilnehmen.
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1. Die Teilnahme am Konzert ist für folgende Personen nicht möglich:
Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, oder Personen,
die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot,
neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust, aufweisen.
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2. Abstandsregel:
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu jeder Zeit zu allen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für eine mögliche Warteschlange am Einlass/Abendkasse sowie beim Verlassen des Konzertgeländes.
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3. Medizinische Masken oder Atemschutz:
Das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes (DIN EN 14683:2019-10 oder FFP2, KN95, N95, KF 94, KF 99) ist ab dem
Zutritt zum Konzertgelände verpflichtend, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der zugewiesene Sitzplatz eingenommen wird.
Ebenso ab dem Zeitpunkt, wo dieser wieder verlassen wird, bis zum Verlassen des Geländes.
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht laut der Corona VO des Landes BW nicht ggf. für
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus
gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
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4. Abendkasse:
Das Geld für die Tickets ist an der Abendkasse passend und in bar zu entrichten.
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5. Kontaktdaten zur Nachverfolgung im Infektionsfall:
Golden Harps ist verpflichtet die Kontaktdaten der Besucher erheben. Diese Daten werden ausschließlich zur
Nachverfolgung möglicher Infektionswege verwendet und vier Wochen nach der Veranstaltung gelöscht.
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6. zugewiesene Sitzplätze:
Den Konzertbesuchern werden feste Sitzplätze zugewiesen.
Diese dürfen nicht verschoben werden um den Abstand zu anderen nicht zu unterschreiten.
Über allen Anweisungen steht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung
(https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/)
Verantwortlich für Golden Harps Gospel Choir: Friedhelm Matter, Lahr, den 11.09.2021
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